Kleinunternehmer schreiben Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis. Auf der Rechnung steht also kein Umsatzsteuerbetrag und kein Bruttobetrag, der aus Netto plus Umsatzsteuer berechnet wird. Stattdessen wird der Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer berechnet und mit einem Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung versehen.
Der wichtigste praktische Punkt: Wenn du Kleinunternehmer bist, solltest du nicht versehentlich Umsatzsteuer ausweisen.
Was bedeutet §19 UStG?
§ 19 UStG regelt die Besteuerung der Kleinunternehmer. Vereinfacht gesagt wird die Umsatzsteuer unter bestimmten Umsatzgrenzen nicht erhoben. Dadurch müssen Kleinunternehmer auf ihren Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen.
Die konkrete Einordnung hängt von deinen Umsätzen und deiner steuerlichen Situation ab. Wenn du unsicher bist, ob du die Kleinunternehmerregelung anwenden darfst, kläre das mit deinem Steuerberater oder Finanzamt.
Was gehört auf die Kleinunternehmer-Rechnung?
Auch eine Kleinunternehmer-Rechnung braucht die normalen Pflichtangaben:
- Vollständiger Name und Anschrift des Ausstellers
- Vollständiger Name und Anschrift des Kunden
- Steuernummer oder USt-IdNr, sofern vorhanden und passend
- Ausstellungsdatum
- Eindeutige Rechnungsnummer
- Leistungsdatum oder Leistungszeitraum
- Beschreibung der Leistung
- Menge, Einheit und Preis
- Gesamtbetrag ohne Umsatzsteuer
- Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung
Welcher Hinweis ist üblich?
Ein klarer Hinweis kann zum Beispiel lauten:
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Andere Formulierungen sind möglich. Wichtig ist, dass der Kunde versteht, warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
Was du vermeiden solltest
Der häufigste Fehler ist ein Umsatzsteuerausweis trotz Kleinunternehmerregelung. Wenn auf der Rechnung 19 % Umsatzsteuer oder ein konkreter Umsatzsteuerbetrag steht, kann das steuerliche Folgen haben. Schreibe deshalb nicht "inkl. 19 % MwSt", wenn du als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer abrechnest.
Auch Begriffe wie "Netto" und "Brutto" können auf Kleinunternehmer-Rechnungen verwirren. Sauberer ist oft: Einzelpreis, Menge, Rechnungsbetrag und der §19-Hinweis.
Beispielstruktur
Eine einfache Kleinunternehmer-Rechnung kann so aufgebaut sein:
| Abschnitt | Beispiel |
|---|---|
| Leistung | "Logo-Design, pauschal" |
| Menge | 1 |
| Einzelpreis | 450,00 Euro |
| Rechnungsbetrag | 450,00 Euro |
| Hinweis | "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." |
E-Rechnung und Kleinunternehmer
Seit 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können. Das BMF weist darauf hin, dass Kleinunternehmer zwar von bestimmten Ausstellungspflichten ausgenommen sein können, aber trotzdem in der Lage sein müssen, E-Rechnungen zu empfangen.
Für die Ausstellung gibt es außerdem Übergangsregeln und Ausnahmen. Wenn du regelmäßig an Unternehmen abrechnest, solltest du die Entwicklung rund um E-Rechnung, XRechnung und ZUGFeRD trotzdem verfolgen.